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Prämien zu Jahresende
begünstigt besteuern lassen

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat unlängst indirekt ein Optimierungsmodell bestätigt, das es erlaubt, ein Siebentel einer Prämie am Ende des Jahres als sonstigen Bezug begünstigt besteuern zu lassen.

Sonstige Bezüge von Dienstnehmern, wie etwa Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder erfolgsabhängige Provisionen bzw. Bonuszahlungen, werden innerhalb des sogenannten „Jahressechstels“ mit einem festen Steuersatz begünstigt besteuert. Sonstige Bezüge, die das „Jahressechstel“ überschreiten, sind hingegen – wie das laufende Gehalt – mit dem progressiven Einkommensteuertarif zu besteuern.

Sonstiger Bezug?

Begünstigter Steuersatz

„Formel 7“-Modell

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