Lange war ungewiss, ob COVID-19-Zulagen und Prämien bzw. Bonuszahlungen bis € 3.000 nicht nur sozialversicherungs- und lohnsteuerfrei, sondern auch von Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und Kommunalsteuer) befreit sind.
Nun ist klar, dass COVID-19-Prämien lohnnebenkostenbefreit sind und dies auch rückwirkend, für bereits ausbezahlte COVID-19-Prämien und -Zulagen, gilt.
Voraussetzungen
Voraussetzung jedoch ist, dass es sich um zusätzliche, aufgrund der Corona-Krise geleistete, Zahlungen des Arbeitgebers handelt – nicht von der Befreiung umfasst sind somit Prämien und Bonuszahlungen, die auf Basis bisheriger Leistungsvereinbarungen gezahlt wurden bzw. werden.
Hierbei gibt es keine Einschränkungen auf Branche oder Tätigkeiten. COVID–Prämien können allen ArbeitnehmerInnen gewährt werden, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit beziehen.
Quelle: bmf.gv.at (Stand: 24.09.2020)