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Corona-Bonuszahlungen: Lohnnebenkosten befreit?

Lange war ungewiss, ob COVID-19-Zulagen und Prämien bzw. Bonuszahlungen bis € 3.000 nicht nur sozialversicherungs- und lohnsteuerfrei, sondern auch von Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und Kommunalsteuer) befreit sind.

Nun ist klar, dass COVID-19-Prämien lohnnebenkostenbefreit sind und dies auch rückwirkend, für bereits ausbezahlte COVID-19-Prämien und -Zulagen, gilt.

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