Corona-Fixkostenzuschuss beantragen!

Unternehmen, die aufgrund der Covid-19-Einschränkungen im Zeitraum vom 16.3.2020 bis 15.9.2020 Umsatzausfälle von zumindest 40 % erleiden, können einen Antrag auf einen Fixkostenzuschuss stellen. Dies gilt für alle Unternehmensgrößen und Unternehmen nahezu aller Branchen, außer beispielsweise Vermietungen.

Der maximale Zuschuss beträgt 75 % der Fixkosten (höchstens € 90 Mio.) bei einem Umsatzausfall von 80 bis 100 %. Er kann für bis zu 3 zusammenhängende Monate geltend gemacht werden. Die Antragsfrist läuft bis zum 31.8.2021.

Fixkostenzuschüsse dürfen nur Unternehmen gewährt werden, die alle nachstehenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich
  2. operative Tätigkeit in Österreich
  3. das Unternehmen darf in den letzten drei veranlagten Jahren nicht vom Abzugsverbot (Zins- oder Lizenzzahlungen an niedrig besteuerte ausländische Konzerngesellschaften – „aggressive Steuerplanung“) betroffen gewesen sein
  4. über das Unternehmen darf in den letzten fünf Jahren vor der Antragstellung keine rechtskräftige Finanzstrafe (ausgenommen Finanzordnungswidrigkeit) oder entsprechende Verbandsgeldbuße aufgrund von Vorsatz verhängt worden sein
  5. das Unternehmen muss gesund sein und
  6. hat zumutbare Maßnahmen gesetzt, um die durch den Fixkostenzuschuss zu deckenden Fixkosten zu reduzieren.

Was zählt zu den Fixkosten?

Unter Fixkosten werden Aufwendungen verstanden, die im jeweiligen Betrachtungszeitraum entstehen. Sie umfassen unter anderem Geschäftsraummieten und Pacht, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens stehen, betriebliche Versicherungsprämien, Finanzierungskostenanteil der Leasingraten, Aufwendungen für Strom, Gas und Telekommunikation, Wertverlust bei verderblicher oder saisonaler Ware, sofern diese aufgrund der COVID-19-Krise mindestens 50% des Wertes verlieren und einen angemessenen Unternehmerlohn bei einkommensteuerpflichtigen Unternehmen (natürliche Personen als Einzel- oder Mitunternehmende) in Höhe von € 666,67 bis max. € 2.666,67 pro Monat (Nebeneinkünfte, wie Einkünfte aus unselbständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünfte und sonstige Einkünfte sind hierbei abzuziehen).

Höhe Fixkostenzuschuss

Der Fixkostenzuschuss ist abhängig vom jeweiligen Umsatzausfall wie folgt gestaffelt:

  • 25% bei einem Umsatzausfall von 40 bis 60% (max. € 30 Mio.)
  • 50% bei einem Umsatzausfall von über 60 bis 80% (max. € 60 Mio.)
  • 75% bei einem Umsatzausfall von über 80 bis 100% (max. € 90 Mio.)

Der Fixkostenzuschuss wird nur dann gewährt, wenn er insgesamt mindestens € 500 beträgt.

Betrachtungszeiträume

Der Zuschuss kann nach derzeitiger Rechtslage maximal für bis zu drei zusammenhängende Betrachtungszeiträume im Zeitraum 16. März bis 15. September 2020 beantragt werden und wird in ein, zwei oder drei Tranchen ausbezahlt.

Non-Profit-Organisationen und Neugründer

Es gibt diverse Unternehmensformen und Branchen (z.B. Non-Profit-Organisationen, Unternehmen von Gebietskörperschaften, neu gegründete Unternehmen, die vor dem 16. März 2020 noch keine Umsätze erzielt haben), die keinen Fixkostenzuschuss beantragen können.

Auswirkung anderer Förderungen

Der Fixkostenzuschuss ist um Zuwendungen von Gebietskörperschaften (Bund, Land, Gemeinde) zu vermindern, die im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise und dem damit zusammenhängenden wirtschaftlichen Schaden geleistet werden sowie um Entschädigungen nach dem Epidemiegesetz. Zahlungen im Zusammenhang mit Kurzarbeit und aus dem Härtefallfonds vermindern den Fixkostenzuschuss nicht.

Antragstellung

Sofern der Gesamtzuschuss €12.000 nicht übersteigt kann die erste Tranche von Ihnen selbst beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass der einmal gewählte Betrachtungszeitraum nach derzeitiger Rechtslage später nicht mehr abgeändert oder erweitert werden kann!

Die weiteren Anträge (frühestens ab 19. August 2020) sind zwingend durch Ihre steuerliche Vertretung zu stellen.

 

Selbstverständlich unterstützen wir Sie gerne bei der Wahl des optimalen Betrachtungszeitraumes und der Beantragung des Fixkostenzuschusses!

Ihr Team der Grazer Treuhand