Skip to content

Corona-Kurzarbeit Phase 4

Die Sozialpartner haben sich für die Corona-Kurzarbeit Phase 4, gültig von 1.4.2021 bis 30.6.2021, auf eine neue Kurzarbeitsvereinbarung geeinigt. Diese gilt für alle Kurzarbeitsprojekte ab 1.4.2021 und entspricht im Wesentlichen der bis 31.3.2021 geltenden Kurzarbeit Phase 3.

Die Eckpunkte der Kurzarbeit Phase 4

Ihr Direkter Draht zu uns