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Corona-Kurzarbeit Phase 5

Mit Ende Juni 2021 läuft die Phase 4 der Corona-Kurzarbeit aus, aber einige Betriebe sind weiterhin auf diese Form der Unterstützung angewiesen. Daher haben sich die Wirtschaftskammer, die Sozialpartner und das Bundesministerium für Arbeit, gemeinsam während intensiven Verhandlungen auf die Corona-Kurzarbeit Phase 5 geeinigt.

Diese soll für jene Betriebe, die besonders von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie betroffen sind, weiterhin die Möglichkeit bieten, Jobs zu sichern und dadurch auch die österreichische Wirtschaft langsam aber sicher wieder anzukurbeln.

Geltungsdauer und Antragstellung

Beihilfe

Welche Betriebe gelten als besonders betroffen?

Was bedeutet dies für meine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?

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