Der von der Bundesregierung angekündigte Ausfallsbonus ergänzt die bisherigen Wirtschaftshilfen und soll bis zum Ende der Pandemie gelten.
Noch fehlen genaue Informationen – vorab die wichtigsten Eckpunkte:
- Unternehmen, die mehr als 40 Prozent Umsatzausfall im Vergleich zum jeweiligen Monatsumsatz aus 2019 haben, können über FinanzOnline eine Liquiditätshilfe bis zu € 60.000 pro Monat beantragen.
- Die Ersatzrate beträgt 30 Prozent des Umsatzausfalls und besteht zur Hälfte aus dem Ausfallsbonus und zur Hälfte aus einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000. Anm: Da der Ausfallsbonus an den Fixkostenzuschuss 800.000 gebunden ist, herrscht also – so der derzeitige Wissensstand – die grundsätzliche Verpflichtung bis Jahresende einen Antrag zum Fixkostenzuschuss FKZ 800.000 zu stellen.
- Die Antragstellung für den Ausfallsbonus erfolgt jeweils ab dem 16. des kommenden Monats. Erstmals beantragbar soll der Bonus mit 16. Februar 2021 (für Jänner 2021) sein.
- Der Antrag kann durch die Unternehmerin/den Unternehmer selbst über FinanzOnline eingebracht werden.
- Die Überprüfung des Umsatzeinbruches erfolgt im Nachhinein durch einen Steuerberater bei Abgabe des FKZ 800.000-Antrages.
Quelle: https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2021/jaenner/ausfallsbonus.html