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COVID-19-Corona-Kurzarbeit IV – Verlängerung der Unterstützung

Die Zahl der ArbeitnehmerInnen in Kurzarbeit ist nach wie vor sehr hoch. Noch ist die Gefahr eines neuerlichen Lockdowns mit einhergehenden Betriebsschließungen nicht gebannt. Daher hat sich die Bundesregierung mit den Sozialpartnern auf eine Verlängerung der Kurzarbeit bis Ende Juni 2021 geeinigt.

Im Wesentlichen gelten für Phase IV der Kurzarbeit dieselben Regeln wie schon in Phase III.

Die wichtigsten Eckpunkte

Für diesen Sommer wurde der Ausstieg aus der Kurzarbeit angekündigt – ebenso hört man aber auch, dass die Corona-Kurzarbeit V bereits in Planung ist.

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