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COVID-19-Hilfen für indirekt Betroffene

Die Corona-Pandemie bringt neben direkt betroffenen Betrieben auch Zulieferbetriebe in wirtschaftliche Turbulenzen und finanzielle Schwierigkeiten. Um diese abzufedern, wurde nun auch ein Umsatzersatz für „indirekt Betroffene“ eingeführt. Wie beim Umsatzersatz für direkt Betroffene wird der Umsatz für die Monate November und Dezember 2020 teilweise ersetzt werden. Für die Berechnung der Höhe der Hilfen gelten grundsätzlich dieselben Ersatzraten wie beim Umsatzersatz für direkt Betroffene. Anträge können seit dem 17. Februar bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden.

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