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COVID-19-Investitionsprämie – Antragfrist nur noch bis 28.02.2021

Unternehmen können den steuerfreien und nicht rückzahlbaren Zuschuss für Neuinvestitionen in abnutzbares Anlagevermögen nur noch bis 28. Februar 2021 beantragen!

Die COVID-19-Investitionsprämie ist eine attraktive Förderung für „Neuinvestitionen“ in das abnutzbare Anlagevermögen und beträgt grundsätzlich 7% der Neuinvestitionen. Wird die Investition jedoch in den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung oder Gesundheit/Life Science getätigt, verdoppelt sich die Investitionsprämie auf 14%.

Um jedoch in den Genuss der Investitionsprämie zu kommen, sind unterschiedliche Fristen zu beachten, was gerade bei größeren Investitionsprojekten von besonderer Bedeutung ist.

Wer kann die Investitionsprämie beantragen?

Wie hoch ist die Prämie?

Davon ausgeschlossen sind

Was gilt als klimaschädlich?

Fristen

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