Unternehmen können den steuerfreien und nicht rückzahlbaren Zuschuss für Neuinvestitionen in abnutzbares Anlagevermögen nur noch bis 28. Februar 2021 beantragen!
Die COVID-19-Investitionsprämie ist eine attraktive Förderung für „Neuinvestitionen“ in das abnutzbare Anlagevermögen und beträgt grundsätzlich 7% der Neuinvestitionen. Wird die Investition jedoch in den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung oder Gesundheit/Life Science getätigt, verdoppelt sich die Investitionsprämie auf 14%.
Um jedoch in den Genuss der Investitionsprämie zu kommen, sind unterschiedliche Fristen zu beachten, was gerade bei größeren Investitionsprojekten von besonderer Bedeutung ist.
Wer kann die Investitionsprämie beantragen?
Unternehmen aller Branchen und Größen, vom Kleinstbetrieb bis zum Großunternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich.
Wie hoch ist die Prämie?
Die Prämie beträgt 7% der Neuinvestitionen. Wird die Investition jedoch in den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung oder Gesundheit/Life Science getätigt, verdoppelt sich die Investitionsprämie auf 14%. Die betragliche Untergrenze der förderbaren Investitionen beträgt € 5.000 (ohne USt.), die Obergrenze beträgt € 50. Mio (ohne USt.) pro Antrag.
Davon ausgeschlossen sind
- klimaschädliche Investitionen
- Grundstücke
- Finanzanlagen
- Unternehmensübernahmen
- aktivierte Eigenleistungen
- und Investitionen, mit denen vor 1. August 2020 begonnen wurde
Was gilt als klimaschädlich?
Eine Investition gilt als klimaschädlich, wenn Investitionen in die Errichtung bzw. Erweiterung von Anlagen, die beispielsweise der Förderung, Speicherung, direkter Nutzung oder zum Transport fossiler Energieträger getätigt werden.
Fristen
Die Frist für das Setzen der „ersten Maßnahme“ (z.B. Bestellungen, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen, Vertragsabschluss, etc.) wurde um drei Monate bis 31.5.2021 verlängert.
Unabhängig davon gilt als letzter Tag für die Antragstellung bei der aws
über den aws Fördermanager der 28.02.2021!
Der „Investitionsdurchführungszeitraum“ (Investitionsabschluss durch Inbetriebnahme und Bezahlung – unbeschadet üblicher Haftrücklässe) wurde für Investitionsvolumen bis zu € 20 Mio bis 28.2.2023 und für Investitionsvolumen über € 20 Mio bis 28.2.2025 verlängert.
Bei positiver Förderungszusage ist binnen sechs Monaten ab zeitlich letzter Inbetriebnahme und Bezahlung (unbeschadet üblicher Haftrücklässe) der gemäß Förderungszusage zu fördernden Investitionen eine Endabrechnung online via aws Fördermanager vorzulegen.
Fristen
- 28.02.2021 – Antrag auf Investitionsprämie
- 31.05.2021 – Erste Maßnahme
- 28.02.2023 – Durchführungszeitraum bei Investitionsvolumen bis € 20 Mio
- 28.02.2025 – Durchführungszeitraum bei Investitionsvolumen über € 20 Mio
- 6 Monate – Abrechnung der Investitionen/Prämien
Bitte prüfen sie daher unbedingt noch vor dem 28.02.2021
- Welche förderungsfähigen Investitionen sind in (naher) Zukunft noch geplant?
- Können die ersten Maßnahmen noch vor dem 31.5.2021 erfolgen?
- Können die geplanten Investitionen in den vorgegebenen Durchführungszeiträumen realisiert werden?
…und vergessen Sie nicht den Antrag bis 28.02.2021 einzubringen!
Gerne unterstützen wir Sie bei der Planung und Antragstellung!
Weiterführende Informationen finden sie unter: https://www.aws.at/