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Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) gewährt weitere Zahlungserleichterungen

Der Nationalrat hatte für Unternehmen mit coronabedingten Zahlungsschwierigkeiten eine Stundung der Beiträge sowie Ratenzahlungen vorgesehen. Aufgrund der Nichtbehandlung im Bundesrat kann das Gesetz jedoch erst Ende Juli veröffentlicht werden und wird dann rückwirkend mit 1. Juni 2020 in Kraft treten. Eine Verordnung des Ministeriums für Soziales und Gesundheit sichert nun das Stundungspaket des Nationalrates ab.

Beitragszeiträume Februar, März, April 2020

Beitragszeiträume Mai bis Dezember 2020

Wichtige Ausnahmen vom Stundungspaket

Beispiel:

Durchführungsbericht nach Beendigung der Kurzarbeit

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