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Grenzüberschreitendes coronabedingtes Home-Office

Bei Arbeitgebern, deren Dienstnehmer insbesondere aufgrund der derzeitigen COVID-19- Pandemie grenzüberschreitend im Homeoffice tätig sind, kann es zu unterschiedlichen steuerlichen Konsequenzen kommen.

Das Finanzministerium hat dazu eigens eine Information zur Anwendung und Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie erstellt. Diese wurde bereits mehrfach adaptiert. Besonderes Augenmerk wird darin auf die „Begründung einer Betriebsstätte“ im Ausland und auf die Besteuerung des Arbeitslohns gelegt.

Begründung einer Betriebsstätte - steuerpflichtige Unternehmensgewinne im Ausland?

Besteuerung des Arbeitslohns - Steuerabfuhr im Ausland?

Fazit

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