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Innergemeinschaftliche Lieferungen – verschärfte Nachweispflicht

Ab dem 1.1.2020 sind für die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung verpflichtend neue Vorschriften einzuhalten, andernfalls droht Umsatzsteuerpflicht!

Ab dem 1.1.2020 ist es für die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen notwendig, dass der Steuerpflichtige, für den die Lieferung erfolgt (Käufer), eine gültige UID-Nummer besitzt und diese dem Lieferer mitgeteilt hat.

Achtung!

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