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Jusstudium steuerlich absetzbar?

Aus- bzw. Fortbildungskosten im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit können als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Bei einem Universitätsstudium fragt die Finanzverwaltung allerdings oftmals kritisch nach!

Die Skepsis der Finanz ist speziell dann sehr groß, wenn die Ausbildung allgemeiner Natur ist bzw. für ein besonders breites Spektrum von Berufstätigen relevant ist und damit der Bezug zur ausgeübten beruflichen Tätigkeit nicht eindeutig klar ist.

Jusstudium für Geschäftsführer?

BFG-Entscheidung

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