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Keine Entgeltfortzahlung bei grober Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers

Mit dem Fahrrad auf dem Heimweg von der Arbeit gestürzt – Entgeltfortzahlung oder nicht?

Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung nach § 2 Abs. 1 EFZG setzt voraus, dass der Arbeitnehmer nach Antritt des Dienstes durch Krankheit (Unglücksfall) an der Leistung seiner Arbeit verhindert ist, ohne dass er die Verhinderung vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat.

Definition

Beispiele

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