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LOCKDOWN – Anpassungen der Corona-Kurzarbeit aufgrund der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung

Die neuerlichen Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 bedeuten massive Einschränkungen für alle Menschen und Unternehmen in Österreich. Die Corona-Kurzarbeit hat schon bisher wesentlich dazu beigetragen, Beschäftigung und Kaufkraft zu sichern. Die neuen Einschränkungen erfordern jedoch einige Anpassungen der Corona-Kurzarbeit.

Einigung der Sozialpartner mit dem BMAFJ, Stand 1. November 2020:

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