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Mehr Handlungsspielraum beim Familienbonus Plus

Der Familienbonus Plus bietet seit 2019 eine Entlastung für Familien mit Kindern, da in Form eines Steuerabsetzbetrages die Steuerlast der Eltern verringert werden kann.

Die Begünstigung gilt pro Monat pro Kind und ist mit maximal € 1.500 pro Kind und Jahr begrenzt. Nach dem 18. Geburtstag des Kindes steht immer noch ein reduzierter Familienbonus Plus i.H.v. € 500 pro Jahr zu, sofern weiterhin für dieses Kind auch Familienbeihilfe bezogen wird. Wird aufgrund von geringen Einkünften keine oder zu wenig Steuer bezahlt, so steht ein „Kindermehrbetrag“ von maximal € 250 pro Kind und Jahr zu (beispielsweise günstig für geringverdienende Alleinerziehende oder Alleinverdiener).

Der Familienbonus Plus kann von einem oder von beiden Elternteilen (zu je 50%) geltend gemacht werden. Da der Familienbonus Plus für jedes Kind insgesamt nur einmal zur Gänze berücksichtigt werden kann, kommt es zu einer 50/50 Aufteilung, wenn der Familienbonus Plus von beiden Elternteilen in einem insgesamt zu hohen Ausmaß beansprucht wurde. Der Steuervorteil kann bereits im Rahmen der Lohnverrechnung laufend berücksichtigt werden (mittels Formular E 30 an den Arbeitgeber) oder im Zuge der Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung beantragt werden.

Änderung ab Kalenderjahr 2019

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