Skip to content

Mitarbeiterbeteiligungen steuerfrei?

Eine unentgeltliche oder verbilligte Übertragung von Beteiligungen an Arbeitnehmer ist grundsätzlich ein steuerpflichtiger Sachbezug. Diese Steuerpflicht lässt sich aber vermeiden!

Bei Kapitalgesellschaften gibt es oft Überlegungen, Arbeitnehmern Anteile an der Kapitalgesellschaft unentgeltlich zu übertragen, also zu „schenken“. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die unentgeltliche oder verbilligte Übertragung von Beteiligungen an Arbeitnehmer einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis und somit einen Sachbezug darstellt, der einkommensteuerpflichtig ist. Dieser Sachbezug gehört zum sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtigen Entgelt. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht aber eine Steuerbefreiung bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von € 3.000.

Arbeitnehmer wird nicht wirtschaftlicher Eigentümer

Rückkaufsrecht des Arbeitgebers

Besteuerung der laufenden Erträge

Ihr Direkter Draht zu uns