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Prüfung Registrierkassen-Jahresbeleg 2020 bis 15. Februar 2021

Alle Jahre wieder – auch in Corona-Zeiten! Seit der Einführung der Registrierkassenpflicht ist zur verpflichtenden Überprüfung des Manipulationsschutzes Ihrer Registrierkasse jährlich ein Jahresbeleg zu erstellen und zu prüfen.

Der erstellte Jahresbeleg 2020 ist bis spätestens 15. Februar 2021 zu prüfen.

Bei der Verwendung von Registrierkassen sind bekanntermaßen Sicherheitsmaßnahmen zu beachten, die den Schutz vor Manipulation der in der Registrierkasse gespeicherten Daten sicherstellen sollen. Start-, Monats- und Jahresbeleg unterstützen die vollständige Erfassung der Umsätze in der Registrierkasse.

Dabei müssen Jahresbelege zum Abschluss eines jeden Jahres (unabhängig vom gewählten Wirtschaftsjahr) erstellt, überprüft und für 7 Jahre (gesetzliche Aufbewahrungsfrist) aufbewahrt werden.

Was ist zu tun?

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