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Schulungskostenbeihilfe für Beschäftigte in COVID-19-Kurzarbeit

Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert mit dieser Beihilfe die Kosten der Qualifizierung von ArbeitnehmerInnen in COVID-19-Kurzarbeit.

Damit sollen – neben der Vermeidung von Arbeitslosigkeit – die ausfallende Arbeitszeit für arbeitsmarktpolitisch und betrieblich sinnvolle Schulungen genutzt, und die Anpassungsfähigkeit der Betriebe durch „Qualifizierung in der Krise“ sowie die Chancen auf eine nachhaltige Beschäftigungsfähigkeit der von Kurzarbeit betroffenen ArbeitnehmerInnen erhöht werden.

Wer wird gefördert?

Was wird gefördert?

Nicht förderbar ist die Teilnahme an…

Verhältnis zu anderen AMS-Beihilfen

Wie viel?

Die Schulungskostenbeihilfe kann für Kurse während des Kurzarbeitszeitraums gewährt werden, längstens jedoch bis 31.03.2021. Für Kurse, die über den Kurzarbeitszeitraum hinausgehen, werden die Kosten nach Kalendertagen anteilig abgezogen.

Wie lange?

Wo?

Quelle: https://www.ams.at/unternehmen/personal–und-organisationsentwicklung/schulungskostenbeihilfe-covid-19-kurzarbeit#:~:text=Die%20H%C3%B6he%20der%20F%C3%B6
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zu%20%C3%BCbernehmen.

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