Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert mit dieser Beihilfe die Kosten der Qualifizierung von ArbeitnehmerInnen in COVID-19-Kurzarbeit. Damit sollen – neben der Vermeidung von Arbeitslosigkeit – die ausfallende Arbeitszeit für arbeitsmarktpolitisch und betrieblich sinnvolle Schulungen genutzt, und die Anpassungsfähigkeit der Betriebe durch „Qualifizierung in der Krise“ sowie die Chancen auf eine nachhaltige Beschäftigungsfähigkeit der von Kurzarbeit betroffenen ArbeitnehmerInnen erhöht werden.
Wer wird gefördert?
Diese Förderung können alle Arbeitgeber mit einer bereits genehmigten COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfe mit Beginn ab 1.10.2020 erhalten.Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in COVID-19-Kurzarbeit, die an einer Schulung in Ausfallstunden teilnehmen, sind förderbar.Nicht förderbar sind Lehrlinge
Lehrlinge sind von der vorliegenden Richtlinie ausgenommen. Die Abwicklung der Förderung für die Schulungen von Lehrlingen erfolgt durch die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer Österreich.Was wird gefördert?
Gefördert werden kann die Teilnahme an arbeitsmarktbezogenen Kursen mit einer Dauer von mindestens 16 Kursstunden. Die Auswahl der Kurse erfolgt durch das Unternehmen. Die Beihilfe kann nur gewährt werden, wenn der gewählte Kurs als arbeitsmarktpolitisch sinnvoll einzustufen ist, ein vollständiges Angebot des Kursveranstalters (mit Kursinhalten, -zeiten und -kosten) vorliegt und das Begehren grundsätzlich vor Kursbeginn eingebracht wird.Es sind nur Schulungsleistungen förderbar, die von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber beauftragt und dieser/diesem in Rechnung gestellt werden. Förderbare Kosten sind:- Kursgebühren, die von externen Schulungseinrichtungen in Rechnung gestellt werden (inklusive Prüfungsgebühren und Schulungsunterlagen);
- Honorare von externen Trainerinnen/Trainern (z.B. bei unternehmensintern organisierten Kursen).
Nicht förderbar ist die Teilnahme an:
- ordentlichen Studien und postgraduate Studien an Universitäten einschließlich Privatuniversitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen
- Meetings, Tagungen, Konferenzen, Kongressen und Symposien
- reine Produktschulungen
- nicht arbeitsmarktorientierten Schulungen (z.B. Hobbykurse)
- Schulungen, die reine Anlernqualifikationen für einfache Tätigkeiten vermitteln (z.B. einfache Einschulungen an Maschinen)
- Schulungen mit einer Dauer von weniger als 16 Maßnahmenstunden
- Individualcoaching