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BMF-Liste der Scheinunternehmen

Gemäß Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz ist das Bundesministerium für Finanzen gesetzlich ver­pflichtet, eine Liste der rechtskräftig festgestellten Scheinunternehmen im Internet zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichung dient als Informationsquelle für Unter­nehmen und soll diese vor einer möglichen Haftung für Entgelte schützen.

Nach § 9 Sozialbetrugsbekämpfungs­gesetz (SBBG) haftet der Auftraggeber als Bürge und Zahler ab dem Zeitpunkt, zu dem rechtskräftig feststeht, dass es sich bei dem be­auftragten Unternehmen um ein Scheinunternehmen han­delt – dies jedenfalls, wenn er zum Zeitpunkt der Auf­tragserteilung wusste oder wissen musste, dass es sich beim Auftragnehmer um ein Scheinunternehmen nach § 8 SBBG handelt.

Das auftraggebende Unternehmen haftet dann für Ansprüche auf das gesetzliche, durch Verordnung festgelegte oder kollektivvertragliche Entgelt für Arbeitsleistungen im Rahmen der Beauftragung der beim Scheinunternehmen beschäftigten Arbeitnehmer.

Rechtskräftig festgestellte Scheinunternehmen

Unter folgendem Link finden Sie die Liste der ab 1. Jänner 2016 rechtskräftig per Bescheid festgestellten Scheinunternehmen. Diese wird laufend aktualisiert.

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