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Online AGH-Check

Bei der Weitergabe von Aufträgen im Bereich von Bauleistungen iSd § 19 Abs. 1a UStG haftet der Auftraggeber für alle sozialversicherungsrechtlichen Beiträge und Umlagen des beauftragten Unternehmens bis zum Höchstausmaß von 20% des geleisteten Werklohnes.

Ebenso haftet das Auftrag gebende Unternehmen für die vom Finanzamt einzuhebenden lohnabhängigen Abgaben, die das beauftragte Unternehmen abzuführen hat, bis zum Höchstausmaß von 5% des geleisteten Werklohnes.

Die Haftung umfasst auch Abgaben- oder Beitragsschulden, die nicht im Zusammenhang mit dem konkreten bzw. erteilten Auftrag stehen.

Auftraggeberhaftung – HFU Liste

Die Auftraggeberhaftung für den Auftraggeber entfällt, wenn das beauftragte Unternehmen zum Zeitpunkt der Leistung des Werklohns in der Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Gesamtliste) geführt wird. Ist dies nicht der Fall, kann die Auftraggeberhaftung auch dadurch vermieden werden, dass der Auftraggeber 25% des zu leistenden Werklohns nicht an den Auftragnehmer, sondern an das Dienstleistungszentrum der WGKK überweist.

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