Skip to content

Online UID-Check

Der UID-Nummer kommt im täglichen Geschäftsleben eine immer größer werdenden Bedeutung zu. Sei es im grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr, zur Bestätigung der Unternehmereigenschaft oder für den Vorsteuerabzug bei Rechnungen.

Überprüfen Sie daher bei Ihren Geschäftsverbindungen laufend die UID-Nummer – eine nicht existierende oder ungültige UID-Nummer Ihres Geschäftspartners kann kostspielige Konsequenzen für Sie haben!

Gültigkeit der UID-Nummer

Damit sich eine Unternehmerin/ein Unternehmer von der Gültigkeit der UID-Nummer einer  EU-Geschäftspartnerin/eines EU-Geschäftspartners überzeugen kann, wurde EU-weit das so genannte „Bestätigungsverfahren“ eingeführt.

UID-Nummern-Abfrage

Jeder Unternehmer hat die UID-Nummern-Abfrage verpflichtend über FinanzOnline durchzuführen. Bei einer Bestätigungsanfrage im Rahmen von FinanzOnline wird die Antwort elektronisch mitgeteilt. Der Ausdruck erfolgt durch den Abfragenden selbst. Die ausgedruckte Bestätigung gilt als Beleg und ist gemäß § 132 BAO aufzubewahren.

Nur soweit es mangels technischer Voraussetzungen (z.B. kein Internetzugang) unzumutbar ist, können Bestätigungsanfragen an das für die Unternehmerin/den Unternehmer zuständige Finanzamt gerichtet werden.

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit einer elektronischen Selbstabfrage über den EU-Server.

Ihr Direkter Draht zu uns