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Verpflichtende Erfassung und Meldung der Home-Office-Tage durch Dienstgeber

Durch das aktuelle Home-Office-Gesetzespaket wurden zahlreiche neue Regeln für das Arbeiten im Home-Office geschaffen.

Der steuerliche Teil des Gesetzespakets tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2021 in Kraft und sieht insbesondere eine Pflicht für Unternehmen vor, die Anzahl der Home-Office-Tage am Lohnkonto und am steuerlichen Jahreslohnzettel (L16) zu erfassen – dies für alle Dienstnehmer, die regelmäßig oder auch nur tageweise von zu Hause im „Home-Office“ arbeiten.

Was gilt als Home-Office-Tag?

Was ist zu tun?

Die Frage nach dem „Warum“

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