COVID 19 – Angekündigte und geplante Entlastungsmaßnahmen

Die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID-19-Krise sind enorm. Im Zuge der Regierungsklausur am 15. und 16. Juni wurden weitere Maßnahmen angekündigt. Die Bundesregierung plant weitreichende Entlastungs- und Investitionsmaßnahmen, um den Folgen entgegenzuwirken. Diese wurden nun präsentiert und sollen demnächst im Parlament beschlossen werden.

Zur Unterstützung besonders betroffener Unternehmen

Gewinn-/Verlustverteilung

  • Zeitlich befristete Möglichkeit eines Verlustrücktrags, das bedeutet einen einmaligen Rücktrag von Verlusten aus 2020 in das Jahr 2019 und unter gewissen Voraussetzungen in das Jahr 2018.

Fixkostenzuschuss

  • Verlängerung um 6 Monate sowie Anpassung der Umsatzgrenzen.

Senkung der Umsatzsteuer für Gastronomie und Kultur

  • Zusätzlich zum „Wirtshauspaket“ – ermäßigter Umsatzsteuersatz von 5 % auf Speisen und Getränke in der Gastronomie sowie für Umsätze im Bereich Kunst, Kultur und im publizistischen Bereich.

Kreditmoratorium

  • Für besonders betroffene Branchen wie Gastronomie, Tourismus und Reiseveranstalter werden Erleichterungen mittels eines Kreditmoratoriums ermöglicht. Der Staat übernimmt temporär Kreditrückzahlungen, bis die Raten zu einem späteren Zeitpunkt beglichen werden können.

Verlängerung der Steuerstundungen bis zum 15.1.2021.

Zur Förderung von Investitionen

Investitionsprämie

  • Für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens der Land- und Forstwirte, Freiberufler und Gewerbetreibenden, die zwischen 1.9.2020 – 28.2.2021 angeschafft werden, kann eine Investitionsprämie in der Höhe von 7 % beantragt werden – ausgenommen sind klimaschädliche Investitionen und Investitionen die auch sonst üblicherweise von Begünstigungen ausgeschlossen sind, wie z.B. Gebäude, PKW und Kombi, Geringwertige Wirtschaftsgüter (die voll abgeschrieben werden), gebrauchte Wirtschaftsgüter, …
  • Für Güter im Zusammenhang mit Digitalisierung, Ökologisierung, Gesundheit/Life Science gilt ein Prämiensatz in der Höhe von 14 %.

Degressive Abschreibung

  • Investitionen können ab 1.7.2020 bereits im ersten Jahr in der Höhe von 30 % abgeschrieben werden.
  • Sonderregeln sollen für Gebäude gelten, die ab 1.7.2020 erworben oder errichtet werden: Sowohl für Betriebsgebäude als auch für private Mietobjekte ist eine dreifache Abschreibung im ersten und doppelte Abschreibung im zweiten Jahr vorgesehen. Die Regelung der „Halbjahres-AfA“ für Anschaffungen in der zweiten Jahreshälfte wird außer Kraft gesetzt.

Stärkung Eigenkapital („Eigenkapitalfonds“)

  • Ein Konzept für die Erhöhung der Eigenkapitalquote für KMUs ist für die nächsten Wochen angekündigt.

Zusätzliche Investitionen:

  • Sanierungsoffensive für Gebäude: Steuerliche Anreize/Förderung für Investitionen in thermisch-energetische Sanierung, Heizkesseltausch für Gewerbliche und Private, Abbau rechtlicher Barrieren im Wohn- und Mietrecht.
  • Ausbau erneuerbare Energie/“Eine-Million-Dächer“-Programm: Ausbau solarthermischer Anlagen, Energie-Gemeinschaftsanlagen, Ausbau und Dekarbonisierung Nah- und Fernwärme, Förderung von Kleinanlagen.
  • „Investitionsprogramm Bundesgebäude“: Investitionen in Infrastruktur der bestehenden Gebäude sowie Entwicklung neuer moderner und umweltschonender Gebäude.
  • Investitionen in klimafreundliche Innovationen & Industrien: Aufstockung von Investitionsprogrammen mit positivem Effekt auf Umwelt und Klima sowie von Beteiligungen an europäischen Forschungsinitiativen wie Call Vorzeige Region Energie, IPCEI Batterien, IPCEI Wasserstoff.
  • Anreiz für Reparaturleistungen: Senkung der Umsatzsteuer für Reparaturleistungen auf 13 %.
  • Breitbandausbau: zweite Breitbandmilliarde zur Förderung der digitalen Infrastruktur.

Gründerpaket/Deregulierungspaket

  • Neue Gesellschaftsform „Austrian Limited“: Mit unbürokratischer Gründung, niedrigem Gründungskapital sowie der Einführung von Englisch für wichtige Amtswege.
  • Stärkung der Wachstumsfinanzierung: Verlustverrechnungsmöglichkeit und steuerliche Absetzbarkeit von Wachstumsfinanzierung.
  • Deregulierungsmaßnahmen: Mitarbeiterbeteiligung, Once-Only und Umsetzung der Grace-Period.

„Masterplan Digitalisierung und Bildung“

  • 8-Punkte Plan: Portal Digitale Schule, Vereinheitlichung bestehender Plattformen, Lehrendenfortbildung, Eduthek (Ausrichtung nach Lehrplänen), Gütesiegel Lern-Apps, Ausbau schulischer Basis IT-Infrastruktur, digitale Endgeräte für Schüler und Lehrer.

Zur weiteren Entlastung

Senkung der ersten Tarifstufe bei Lohn- und Einkommensteuer von 25% auf 20%

  • Rückwirkend mit 1.1.2020 mit Rückerstattung für bereits versteuerte Gehälter spätestens im September.

Verlängerung des 55%igen Steuersatzes

  • Der ab € 1 Mio. anzuwendende Einkommensteuer-Höchstsatz ´wird bis 2025 verlängert.

Erhöhung SV-Rückerstattung (Negativsteuer)

  • Rückwirkend mit 1.1.2020, Erhöhung auf bis zu € 100.

Arbeitslosenunterstützung und Kinderbonus

  • Einmalig (im September 2020) zusätzlich € 450 zum Arbeitslosengeld.
  • Pro Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, gibt es einen Bonus von € 360.

 

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