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COVID-19-Förderungen und steuerliches Wohlverhalten

Ende 2020 hat eine Gesetzesinitiative der Regierungsparteien, mit dem COVID-19 Förderungen an das steuerliche Wohlverhalten des Antragstellers geknüpft werden, das Parlament passiert und ist Anfang Jänner 2021 in Kraft getreten.

Das Gesetz, das keine offizielle Abkürzung besitzt (hier: Wohlverhaltensgesetz genannt) regelt, dass Unternehmen, die sich „steuerlich nicht wohlverhalten haben“, künftig von der Gewährung von Förderungen aufgrund der COVID-19-Pandemie ausgeschlossen werden bzw. diese zurückzahlen müssen.

Für welche COVID-19-Förderungen gilt das Gesetz?

Was fällt nicht unter steuerliches Wohlverhalten?

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