COVID-19: Lehrlingsförderung 2020 beantragen
Um dem Corona-bedingten Rückgang bei betrieblich ausgebildeten Lehrlingen entgegenzuwirken, sollen Unternehmen mit bis zu € 2.000 pro Lehranfänger im Jahr 2020 unterstützt werden.
Folgende Eckpunkte sind basierend auf den derzeitigen Informationen zu beachten:
Der Lehrlingsbonus wird als nicht rückzahlbarer pauschaler Zuschuss und damit als Unterstützungsleistung zur Abdeckung der mit der Ausbildung von Lehrlingen verbundenen zusätzlichen betrieblichen Ausgaben (etwa Aufwendungen für Lehrlingseinkommen, für Ausbilder sowie für ausbildungsbezogene Infrastruktur) gewährt.
Gefördert werden Lehrbetriebe gem. § 2 des Berufsausbildungsgesetzes und § 2 (1) des Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes, ausgenommen Gebietskörperschaften und politische Parteien.
- Neuer Lehranfänger mit Abschluss des Lehrvertrages zwischen 16.3.2020 und 31.10.2020 und Beginn der Lehrzeit zwischen 14.3.2020 und 31.12.2020 (somit gilt der Lehrlingsbonus 2020 auch rückwirkend) oder
- Übernahme des Lehrlings in beliebigem Lehrjahr aus einer überbetrieblichen Lehrausbildung in ein betriebliches Lehrverhältnis bis 31.3.2021 mit anschließender Lehrausbildung im Unternehmen und
- keine Beendigung des Lehrverhältnisses während der gesetzlichen Probezeit von 3 Monaten
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein
€ 2.000 pro neuem Lehrverhältnis
Die Förderhöhe beträgt € 2.000 pro neuem Lehrverhältnis. € 1.000 werden dabei nach Eintragung des Lehrvertrages/Ausbildungsvertrages bei der Lehrlingsstelle ausbezahlt. Die anderen € 1.000 werden nach Absolvierung der gesetzlichen Probezeit von in der Regel 3 Monaten entrichtet. Wird das Lehr- oder Ausbildungsverhältnis in der Probezeit gelöst, sind die bereits ausbezahlten Förderbeträge zurückzuzahlen.
Zusätzlich zum Lehrlingsbonus von € 2.000 sollen jedoch ab Oktober 2020 Kleinstbetriebe (mit weniger als 10 Mitarbeitenden) € 500 und Kleinbetriebe (10 bis 49 Mitarbeitende) € 1.000 erhalten.
Insgesamt steht im Einzelfall daher ein Förderbetrag von bis zu € 3.000 zu. Details zur zusätzlichen Dotierung sowie der Auszahlung sind derzeit noch offen und sollen in einer Richtlinie veröffentlicht werden.
Klein- und Kleinstbetriebe – plus € 500 - € 1.000
Antrag bei Förderreferaten der Wirtschaftskammern
Die Antragstellung ist seit dem 1.7.2020 bei den Förderreferaten der Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern mittels Formular (z.B. auch elektronisch über das „lehre.fördern-Online-Service (LOS)“) möglich. Die Förderung kann gleichzeitig mit der Anmeldung des neuen Lehrvertrages/Ausbildungsvertrages oder nach Eintragung des Lehrvertrages/Ausbildungsvertrages bei der Lehrlingsstelle beantragt werden. Der Antrag muss spätestens 3 Monate ab Erfüllung der Fördervoraussetzungen (das heißt ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der in der Regel 3-monatigen Probezeit) bei der Lehrlingsstelle eingelangt sein. Für Lehrverhältnisse, deren Probezeit vor dem 1.7.2020 endeten, beginnt die Frist mit 1.7.2020.