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Dienstfreistellung für Risikogruppe bis 31.12.2020 verlängert

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die zur Risikogruppe zählen, können bis zum 31. Dezember 2020 aufgrund der Corona-Pandemie vom Dienst freigestellt werden.

Voraussetzungen

Wer zählt zu Risikogruppe?

Welche Beträge sind erstattungsfähig?

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