Fixkostenzuschuss: Start für Beantragung der 2. Tranche

Seit 19.08.2020 kann die 2. Tranche des Fixkostenzuschusses über FinanzOnline beantragt werden.

In der ersten Tranche, welche von 20.05.2020 bis 18.08.2020 beantragt werden konnte, wurden max. 50% des voraussichtlichen Fixkostenzuschusses ausbezahlt.

In der zweiten Tranche kann man jetzt weitere 25%, also somit insgesamt höchstens 75 % des voraussichtlichen Fixkostenzuschusses, beantragen. Sollten jedoch bei der Antragstellung der zweiten Tranche bereits sämtliche erforderliche Daten aus dem Rechnungswesen vorliegen, kann man auch bereits mit diesem Antrag die Auszahlung des gesamten Fixkostenzuschusses beantragen.

Die Antragstellung für die dritte Tranche beginnt am 19. November 2020.

Die Höhe der Umsatzausfälle bzw. der Fixkosten müssen in den Anträgen der zweiten und dritten Tranche jedenfalls durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter bestätigt werden, auch wenn der beantragte Gesamtzuschuss die Höhe von EUR 12.000 nicht übersteigt.

Ankündigung 2. Phase des Fixkostenzuschusses

Am 19. August gab es eine Presseaussendung des Finanzministeriums, in der eine zweite Phase des Fixkostenzuschusses angekündigt wurde. Diese zweite Phase soll ab September starten.

Nachfolgende Neuerungen sind geplant:

  • Verdoppelung der Dauer der Periode, für die der Fixkostenzuschuss beantragt werden kann;
  • Bestimmte Branchen (Eventveranstalter, Stadthotellerie, Busunternehmen) sollen bis zu 100% der Fixkosten ersetzt bekommen;
  • Die Voraussetzungen (Umsatzrückgang) und Höhe der Zuschüsse sollen adaptiert werden.

Konkrete Informationen sind noch nicht bekannt. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Informationen zum Fixkostenzuschuss finden Sie unter www.fixkostenzuschuss.at