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Jetzt COVID-19-Investitionsprämie sichern!

Der Wettlauf um die mit 1 Milliarde Euro dotierte Investitionsprämie beginnt am 1. September!

Durch die COVID-19-Investitionsprämie sollen neue Anreize für Unternehmen geschaffen werden, in ihre Betriebsstätten und Standorte in Österreich zu investieren. Die Prämie ist als Förderungsprogramm konzipiert und wird vom Austria Wirtschaftsservice (aws) abgewickelt.

Nachstehend finden Sie die wichtigsten Details und Eckpunkte zur Investitionsprämie kurz zusammengefasst:

Was wird gefördert?

Wer hat Anspruch auf die Förderung?

Welche Fristen müssen beachtet werden?

Was gehört zu den „ersten Maßnahmen“?

Wie hoch ist die Förderung?

Die Richtlinie zur COVID 19 Investitionsprämie enthält einen umfassenden Katalog an Investitionen, die mit 14% gefördert werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Ökologisierungsinvestitionen, diese umfassen beispielsweise Investitionen in Energieeinsparung in Betrieben, Elektromobilität und Radverkehr, thermische Sanierung, Kreislaufwirtschaft sowie Erzeugung, Speicherung und Nutzung erneuerbarer Energie etc.
  • Digitalisierungsinvestitionen wie künstliche Intelligenz, Cloudlösungen, Big Data, die Digitalisierung von Geschäftsmodellen und Prozessen, Cybersecurity und Datenschutz, Homeofficemöglichkeiten, E-Commerce etc. Der Zuschuss umfasst sowohl Hardware als auch Software sowie die Schaffung der notwendigen Infrastruktur.
  • Gesundheitsinvestitionen, das sind Investitionen in Anlagen zur Entwicklung und Produktion pharmazeutischer Produkte oder Anlagen zur Herstellung von in Pandemien strategisch bedeutsamer Produkte wie Gesichtsmasken, Augenschutz, Schutzkleidung, Einmalhandschuhe etc.

Wann besteht Anspruch auf eine erhöhte Investitionsprämie?

Was wird nicht gefördert?

Der entsprechende Förderungsantrag ist zwischen 1.9.2020 und 28.2.2021 über den aws Fördermanager  einzureichen. Die Förderungsvergabe erfolgt chronologisch nach der Reihenfolge des Eintreffens der Förderungsansuchen. Ab einer Prämienhöhe von € 12.000,- ist eine Steuerberater-Bestätigung zwingend erforderlich.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Vorlage der Abrechnung und deren Prüfung durch das aws in Form eines steuerfreien, nicht rückzahlbaren Zuschusses.

Eine rasche Antragstellung ist dringend zu empfehlen, da die Gewährung der Förderung nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Budgetmittel stattfindet. Diese betragen derzeit eine Milliarde Euro .

Wie erfolgen Antragstellung und Auszahlung?

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