Neue Postanschriften für Finanzämter

Im Zuge der Neuorganisation der Finanzverwaltung ist es auch zu neuen Postanschriften der (Finanz)Ämter gekommen. Die folgenden Adressen sind für den Postversand von Schriftstücken zu verwenden.

  • Finanzamt Österreich, Postfach 260, 1000 Wien
  • Finanzamt für Großbetriebe, Postfach 251, 1000 Wien
  • Amt für Betrugsbekämpfung, Postfach 252, 1000 Wien
  • Prüfdienst Lohnabgaben und Beiträge, Postfach 253, 1000 Wien

Als Übergangsbestimmung können bis zum 31. Dezember 2021 auch noch die bisherigen Postanschriften der Finanzämter (z.B. Finanzamt Wien 1/23 für den 1. und 23. Bezirk in Wien) verwendet werden.

Überdies müssen die aktuellen Bankverbindungen der entsprechenden Ämter verwendet werden, um Verwaltungsmehraufwand zu vermeiden. Ihr Electronic-Banking sollte die neuen Bankverbindungen bereits hinterlegt haben.

ACHTUNG! Eine etwaige Umbuchung aufgrund der Verwendung einer veralteten Bankverbindung erfolgt auf Gefahr des Abgabepflichtigen.

Nähere Informationen finden Sie unter: Bundesministerium für Finanzen – Steuerzahlungen