Im Zuge der Neuorganisation der Finanzverwaltung ist es auch zu neuen Postanschriften der (Finanz)Ämter gekommen. Die folgenden Adressen sind für den Postversand von Schriftstücken zu verwenden.
- Finanzamt Österreich, Postfach 260, 1000 Wien
- Finanzamt für Großbetriebe, Postfach 251, 1000 Wien
- Amt für Betrugsbekämpfung, Postfach 252, 1000 Wien
- Prüfdienst Lohnabgaben und Beiträge, Postfach 253, 1000 Wien
Als Übergangsbestimmung können bis zum 31. Dezember 2021 auch noch die bisherigen Postanschriften der Finanzämter (z.B. Finanzamt Wien 1/23 für den 1. und 23. Bezirk in Wien) verwendet werden.
Überdies müssen die aktuellen Bankverbindungen der entsprechenden Ämter verwendet werden, um Verwaltungsmehraufwand zu vermeiden. Ihr Electronic-Banking sollte die neuen Bankverbindungen bereits hinterlegt haben.
ACHTUNG! Eine etwaige Umbuchung aufgrund der Verwendung einer veralteten Bankverbindung erfolgt auf Gefahr des Abgabepflichtigen.
Nähere Informationen finden Sie unter: Bundesministerium für Finanzen – Steuerzahlungen