ÖGK – aktuelle Zahlungserleichterungen

Unterstützungsmaßnahmen für Betriebe, die vom Betretungsverbot der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung betroffen sind.

Die im Rahmen der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung seit kurzem geltenden Betretungsverbote stellen uns alle vor große Herausforderungen. Besonders die davon direkt betroffenen Betriebe befinden sich in einer schwierigen und mitunter Existenz bedrohenden Situation. Daher bietet die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) für diese Gruppe von Unternehmen zusätzliche Zahlungserleichterungen an. Diese Maßnahmen ergänzen die bisher bereits geschnürten drei Unterstützungspakete für Dienstgeber.

Stundungen und Raten

Die zusätzlich geschaffenen Hilfsmaßnahmen der ÖGK betreffen die Beiträge für die Beitragszeiträume Oktober, November und Dezember 2020. Sie gelten exklusiv für unmittelbar mit einem Betretungsverbot belegte Betriebe. Im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen bietet die ÖGK Stundungen und Ratenvereinbarungen an. Dahingehende Anträge können von den betroffenen Betrieben unbürokratisch und formlos gestellt werden. Das Vorliegen eines Betretungsverbotes im Sinne der COVID-19Schutzmaßnahmenverordnung ist dabei gegenüber der ÖGK glaubhaft zu machen.

Die Möglichkeit von Stundungen und Ratenzahlungen besteht auch für Unternehmen, die nachweislich indirekt von den Auswirkungen der bestehenden Betretungsverbote (wie z. B. Zulieferer von Hotels) betroffen sind. Die konkreten Umstände der Liquiditätsprobleme sind in diesen Fällen bei der Antragstellung näher darzulegen. Die bisherigen drei Unterstützungspakete gelten ungeachtet der aktuellen Ergänzung in der bestehenden Form weiter.

Kurzarbeit und Risikofreistellungen

Beiträge für Mitarbeiter in Kurzarbeit, für freigestellte Angehörige einer Risikogruppe (COVID-19-RisikoAttest) oder für abgesonderte Personen sind von Stundungen bzw. Ratenvereinbarungen ausgenommen. Diese sind nach den gesetzlichen Regelungen bis zum 15. des auf die Beihilfenauszahlung zweitfolgenden Kalendermonates an die ÖGK zu entrichten.

Meldeverpflichtungen einhalten

Wie bisher auch ist es unbedingt erforderlich, dass sämtliche Meldeverpflichtungen eingehalten werden. Anträge auf Stundungen und Ratenzahlungen können ohne die monatlichen Beitragsgrundlagennachweise (mBGM) nicht bearbeitet werden. Darüber hinaus ist die ÖGK seit September wieder gesetzlich verpflichtet, Meldeverstöße zu sanktionieren.

Antragstellung und Beratung

Wenn Sie von einem Betretungsverbot betroffen sind und die zuvor beschriebenen Zahlungserleichterungen in Anspruch nehmen möchten, setzen Sie sich bitte so rasch wie möglich mit uns in Verbindung. Wir beraten und unterstützen Sie gerne.

Quelle: Aussendung der ÖGK – Info Erleichterungen 20201116