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Verlängerung der Corona-Kurzarbeit

Die ursprünglich auf drei Monate befristete Corona-Kurzarbeit konnte um bis zu drei Monate verlängert werden, wobei die derzeit geltende Corona-Kurzarbeit mit 30.9.2020 ausläuft. Nun gibt es eine weitere Verlängerung (Phase 3) um nochmals sechs Monate – vom 1.10.2020 bis zum 31.3.2021!

Die Eckpunkte der Phase 3 - gültig ab 1. Oktober 2020

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